Bei der Reparatur von Fahrzeugen steht die Qualität im Vordergrund. Damit die Garantie gesichert bleibt, müssen bei Reparaturarbeiten Ersatzteile in Originalqualität verwendet werden.
Bringen Kunden im Rahmen von Reparaturaufträgen die Ersatzteile gleich selbst mit in die Werkstatt, dann sollte der Garagist ausdrücklich darauf hinweisen, dass er von einer Verarbeitung der mitgebrachten Ersatzteile abrät. Er sollte dies mit einem gewissen Nachdruck tun. Denn vielen Kunden ist nicht bewusst, dass optisch täuschend echte, aber eben gefälschte und qualitativ mangelhafte Nachbauten auch bei Autoersatzteilen keine Seltenheit sind. Bestehen die Kunden trotzdem auf die Verarbeitung der mitgebrachten Ersatzteile ist es von grosser Bedeutung, dass der Garagist dem Kunden ein schriftliches Dokument vorlegt und es unterschreiben lässt. Darin hält der Garagist fest, dass er auf mögliche, durch die Verwendung der mitgebrachten Ersatzteile verursachte, Probleme hingewiesen und dieser trotzdem nicht von deren Verwendung abgesehen hat. Nur so ist es dem Garagisten möglich, sich nachhaltig von einer Haftung für die durch die mitgebrachten Ersatzteile verursachten Werkmängel zu befreien.
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