Wann muss mein Auto zur Abgaswartung?


Mit der Neuregelung der Abgaswartung entfällt die Abgaswartungspflicht für Fahrzeuge, die ein sogenanntes On-Board-Diagnose-System (OBD) aufweisen. Aufgepasst: Nur bestimmte OBD-Systeme befreien den Fahrzeughalter von der periodischen Wartung.

Seit 2013 ist die Abgaswartung nur noch für ältere Fahrzeuge ohne anerkanntes On-Board-Diagnose-System (OBD) obligatorisch. Folgende Fahrzeugarten enthalten ein anerkanntes OBD:

  • Leichte Motorwagen (z. B. Personen und Lieferwagen bis zu 3500 kg) mit Benzin- oder Gasmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 3 entsprechen
  • Dieselmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 4 entsprechen
  • Schwere Motorwagen (z. B. Lastwagen und Busse), die mindestens die Abgasvorschriften Euro 4 erfüllen und nach dem 30. September 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
     

Die nötigen Informationen über Ihr Fahrzeug finden Sie im Fahrzeugausweis. Gesamtgewicht: Feld 33. Datum erste In-Verkehr-Setzung: Feld 36. Abgasverhalten: Feld 72.

Achtung: Wenn die OBD-Funktionsanzeige im Armaturenbrett einen Fehler anzeigt, muss der Halter sein Fahrzeug innert Monatsfrist in die Garage bringen, überprüfen und gegebenenfalls instand stellen lassen.

Wenn Sie nicht sicher sind, was für Ihr Fahrzeug gilt, informiert Sie das Faktenblatt Abgaswartung [PDF] des ASTRA. Gerne können Sie sich auch bei Ihrem Garagisten erkundigen.


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