Mit der Neuregelung der Abgaswartung entfällt die Abgaswartungspflicht für Fahrzeuge, die ein sogenanntes On-Board-Diagnose-System (OBD) aufweisen. Aufgepasst: Nur bestimmte OBD-Systeme befreien den Fahrzeughalter von der periodischen Wartung.
Seit 2013 ist die Abgaswartung nur noch für ältere Fahrzeuge ohne anerkanntes On-Board-Diagnose-System (OBD) obligatorisch. Folgende Fahrzeugarten enthalten ein anerkanntes OBD:
- Leichte Motorwagen (z. B. Personen und Lieferwagen bis zu 3500 kg) mit Benzin- oder Gasmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 3 entsprechen
- Dieselmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 4 entsprechen
- Schwere Motorwagen (z. B. Lastwagen und Busse), die mindestens die Abgasvorschriften Euro 4 erfüllen und nach dem 30. September 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
Die nötigen Informationen über Ihr Fahrzeug finden Sie im Fahrzeugausweis. Gesamtgewicht: Feld 33. Datum erste In-Verkehr-Setzung: Feld 36. Abgasverhalten: Feld 72.
Wenn Sie nicht sicher sind, was für Ihr Fahrzeug gilt, informiert Sie das Faktenblatt Abgaswartung [PDF] des ASTRA. Gerne können Sie sich auch bei Ihrem Garagisten erkundigen.