Energieetikette
Bundesrat segnet neue Energieetikette ab
23 Oktober 2019 agvs-upsa.ch – Per 1. Januar 2020 gibt es eine neue Energieetikette für Personenwagen. Unter anderem wird das Leergewicht neu nicht mehr berücksichtigt. Der Bundesrat hat die Revision am Mittwoch verabschiedet.
abi. Die wichtigsten Änderungen betreffen visuelle und inhaltliche Anpassungen sowie Änderungen in der Berechnungsmethodik zur Einteilung der Energieeffizienz-Kategorien. So sollen die Angaben auf der Energieetikette einfacher, verständlicher und übersichtlicher werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Neu wird das Leergewicht eines Fahrzeugs, das bisher mit 30 Prozent in die Berechnung der Energieeffizienz einbezogen wurde, nicht mehr berücksichtigt. Wie der Bundesrat mitteilt, ist neu nur noch der absolute Energieverbrauch massgebend, der sich aus dem Primärenergie-Benzinäquivalent ergibt. Dieses bezieht den Energieaufwand für die Treibstoff- und Strombereitstellung mit ein.
Bislang war es möglich, dass ein schwerer SUV mit hohem Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoss eine gleich gute oder sogar eine bessere Bewertung erhielt als ein leichter und sparsamer Kleinwagen. So erhielt der 2,2 Tonnen schwere Land Rover Discovery Sport 2.0 TD4 trotz einem CO2-Ausstoss von 169 Gramm pro Kilometer ein «F». Der Honda Jazz 1.5-VTEC Dynamic wurde jedoch trotz nur 134 g/km und rund einer Tonne weniger Gewicht eine Stufe schlechter mit einem «G» kategorisiert. Das war für den Verbraucher, der beim Neuwagenkauf einen Blick auf den CO2-Ausstoss warf, verwirrend. Auch unter Experten sorgte die bisherige Berechnungsart für Stirnrunzeln, da die Bewertung verfälscht wird.
Geändert werden auch die CO2-Zielwerte: Gemäss Mitteilung wird der Zielwert, der angegeben wird, gegenüber dem CO2-Gesetz um 21 Prozent erhöht. Der Grund: Der CO2-Zielwert im CO2-Gesetz basiert auf NEFZ-Messwerten. Für die Etikette werden jedoch die WLTP-Messwerte verwendet. Dieser Unterschied wird mit der Erhöhung nun berücksichtigt.
Ausserdem hat der Bundesrat den anerkannten biogenen Anteil des Treibstoffgemischs aus Erdgas und Biogas verdoppelt: Ab dem neuen Jahr werden 20 Prozent angerechnet.
Weiter hat die Revision auch Einfluss auf die Werbung für Personenwagen: Zukünftig müssen nur noch der Verbrauch, die CO2-Emissionen und die Energieeffizienz-Kategorie angegeben werden. Dafür wird die Energieeffizienz-Kategorie neu zusätzlich mit der farbigen Pfeil-Skala abgebildet. Das gilt auch für Online-Werbung.
Die Änderungen treten per 1. Januar 2020 in Kraft. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) führte zu den Teilrevisionen von April bis Juni 2019 eine Vernehmlassung durch. Auch der AGVS nahm daran teil.
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abi. Die wichtigsten Änderungen betreffen visuelle und inhaltliche Anpassungen sowie Änderungen in der Berechnungsmethodik zur Einteilung der Energieeffizienz-Kategorien. So sollen die Angaben auf der Energieetikette einfacher, verständlicher und übersichtlicher werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Neu wird das Leergewicht eines Fahrzeugs, das bisher mit 30 Prozent in die Berechnung der Energieeffizienz einbezogen wurde, nicht mehr berücksichtigt. Wie der Bundesrat mitteilt, ist neu nur noch der absolute Energieverbrauch massgebend, der sich aus dem Primärenergie-Benzinäquivalent ergibt. Dieses bezieht den Energieaufwand für die Treibstoff- und Strombereitstellung mit ein.
Bislang war es möglich, dass ein schwerer SUV mit hohem Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoss eine gleich gute oder sogar eine bessere Bewertung erhielt als ein leichter und sparsamer Kleinwagen. So erhielt der 2,2 Tonnen schwere Land Rover Discovery Sport 2.0 TD4 trotz einem CO2-Ausstoss von 169 Gramm pro Kilometer ein «F». Der Honda Jazz 1.5-VTEC Dynamic wurde jedoch trotz nur 134 g/km und rund einer Tonne weniger Gewicht eine Stufe schlechter mit einem «G» kategorisiert. Das war für den Verbraucher, der beim Neuwagenkauf einen Blick auf den CO2-Ausstoss warf, verwirrend. Auch unter Experten sorgte die bisherige Berechnungsart für Stirnrunzeln, da die Bewertung verfälscht wird.
Geändert werden auch die CO2-Zielwerte: Gemäss Mitteilung wird der Zielwert, der angegeben wird, gegenüber dem CO2-Gesetz um 21 Prozent erhöht. Der Grund: Der CO2-Zielwert im CO2-Gesetz basiert auf NEFZ-Messwerten. Für die Etikette werden jedoch die WLTP-Messwerte verwendet. Dieser Unterschied wird mit der Erhöhung nun berücksichtigt.
Ausserdem hat der Bundesrat den anerkannten biogenen Anteil des Treibstoffgemischs aus Erdgas und Biogas verdoppelt: Ab dem neuen Jahr werden 20 Prozent angerechnet.
Weiter hat die Revision auch Einfluss auf die Werbung für Personenwagen: Zukünftig müssen nur noch der Verbrauch, die CO2-Emissionen und die Energieeffizienz-Kategorie angegeben werden. Dafür wird die Energieeffizienz-Kategorie neu zusätzlich mit der farbigen Pfeil-Skala abgebildet. Das gilt auch für Online-Werbung.
So stellt sich der Bundesrat die neue Energieetikette vor. Auffallend ist der neue QR-Code, der auf die Website des Online-Verbrauchskatalogs verlinkt.
Die Änderungen treten per 1. Januar 2020 in Kraft. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) führte zu den Teilrevisionen von April bis Juni 2019 eine Vernehmlassung durch. Auch der AGVS nahm daran teil.
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