Vignette
Vignette 2020 ist rot
28. November 2019 agvs-upsa.ch – Ab 1. Dezember 2019 ist die neue Autobahnvignette an den üblichen Verkaufsstellen erhältlich. Sie hat die Grundfarbe «Rot metallic». Die Jahreszahl auf der Klebeseite ist beige, jene auf der Vorderseite weiss. Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken.
pd. Die vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Januar 2021 gültige Vignette kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen bezogen werden. Fahrzeugführerinnen und -führer sind aufgefordert, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.
Damit die Vignette gültig ist, muss sie direkt und ohne Verwendung anderer Materialien an der vorgeschriebenen Stelle auf das Fahrzeug geklebt werden: bei Personenwagen auf die Innenseite der Windschutzscheibe, bei Anhängern und Motorrädern an ein leicht zugängliches und nicht auswechselbares Fahrzeugbestandteil. Die Vignette ist nur für das Fahrzeug gültig, auf das sie geklebt wurde. Jegliches Entfernen und Wiederanbringen am gleichen oder an einem anderen Fahrzeug ist verboten.
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie den AGVS-Newsletter!
Per 1. Januar 2020 übernimmt der Bund einige bis anhin kantonale Autobahnen und Autostrassen. Diese werden ins Nationalstrassennetz integriert und unterliegen somit ab 1. Januar 2020 ebenfalls der Vignettenpflicht.
pd. Die vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Januar 2021 gültige Vignette kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen bezogen werden. Fahrzeugführerinnen und -führer sind aufgefordert, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.
Damit die Vignette gültig ist, muss sie direkt und ohne Verwendung anderer Materialien an der vorgeschriebenen Stelle auf das Fahrzeug geklebt werden: bei Personenwagen auf die Innenseite der Windschutzscheibe, bei Anhängern und Motorrädern an ein leicht zugängliches und nicht auswechselbares Fahrzeugbestandteil. Die Vignette ist nur für das Fahrzeug gültig, auf das sie geklebt wurde. Jegliches Entfernen und Wiederanbringen am gleichen oder an einem anderen Fahrzeug ist verboten.
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie den AGVS-Newsletter!
Jetzt abonnieren
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung einer elektronischen Autobahnvignette werden derzeit erarbeitet. Mit einer Einführung ist allerdings frühestens auf das Vignettenjahr 2022 zu rechnen.
Per 1. Januar 2020 übernimmt der Bund einige bis anhin kantonale Autobahnen und Autostrassen. Diese werden ins Nationalstrassennetz integriert und unterliegen somit ab 1. Januar 2020 ebenfalls der Vignettenpflicht.
Kommentar hinzufügen
Kommentare