Waschanlagen für die Öffentlichkeit geschlossen – Garagisten dürfen weiterhin Fahrzeuge waschen

Coronakrise

Waschanlagen für die Öffentlichkeit geschlossen – Garagisten dürfen weiterhin Fahrzeuge waschen

30. März 2020 agvs-upsa.ch – Die Erläuterungen des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus wurden erneut überarbeitet. Präzisiert wurden die Verbote: Öffentlich zugängliche Waschanlagen müssen geschlossen bleiben. Garagisten können aushelfen.

os./az. In den Anpassungen der Erläuterungen des Bundes wird festgehalten: «Hingegen fallen öffentliche Einrichtungen, die unbedient sind, grundsätzlich unter das Verbot von Absatz 2. Hierunter fallen z.B. Selbstbedienungs-Solarien, nicht bediente Waschanlagen für Personenwagen und Nutzfahrzeuge…». Dies bedeutet, dass Waschanlagen für die Öffentlichkeit bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Garagenbetriebe dürfen aber die (eigene) Waschanlage als professionelle Anwender weiterhin nutzen und damit die eigenen Fahrzeuge bzw. Kundenfahrzeuge blitzblank reinigen.


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