Coronavirus
Grossanlässe ab Oktober teilweise wieder möglich
12. August agvs-upsa.ch – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 entschieden, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu erlauben. Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen.
Quelle: AGVS-Medien
pd. Dabei müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert. Gleichzeitig trägt er mit dem vorsichtigen Öffnungsschritt den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine und Kulturveranstaltern Rechnung.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird beauftragt, zusammen mit den zuständigen Departementen und den Kantonen bis am 2. September einheitliche Bewilligungsanforderungen für Grossanlässe auszuarbeiten. Diese sollen für alle Bereiche, wie Sport, Kultur oder Religion gelten. Damit sollen zusätzlich zu den Basismassnahmen wie Abstandhalten oder Hygiene Leitplanken aufgestellt werden. Dabei kann auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Science Task Force zurückgegriffen werden. Für die Veranstaltung braucht es eine Bewilligung des zuständigen Kantons. Die Kantone können die Erteilung der Bewilligung zudem verweigern, wenn ihre epidemiologische Lage und die Kapazitäten für das Contact Tracing die Durchführung nicht erlauben.
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind in der Schweiz seit dem 28. Februar 2020 verboten. Dieses Verbot ist eine der zentralen Massnahmen, mit der die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus reduziert werden konnte. Es gilt bis am 31. August und wird nun um einen Monat bis Ende September verlängert. Damit erhalten die Kantone Zeit, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und wenn nötig die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen.
Mit dem Vorgehen will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die epidemiologische Lage nicht weiter verschlechtert. Gleichzeitig trägt er den gesellschaftlichen Bedürfnissen etwa nach einem vielfältigen Kulturleben und Sportangebot sowie den wirtschaftlichen Interessen Rechnung. Nicht alle Grossveranstaltungen bergen dieselben Risiken. So gibt es Grossanlässe, bei denen der Mindestabstand weitgehend eingehalten werden kann.
Quelle: AGVS-Medien
pd. Dabei müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert. Gleichzeitig trägt er mit dem vorsichtigen Öffnungsschritt den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine und Kulturveranstaltern Rechnung.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird beauftragt, zusammen mit den zuständigen Departementen und den Kantonen bis am 2. September einheitliche Bewilligungsanforderungen für Grossanlässe auszuarbeiten. Diese sollen für alle Bereiche, wie Sport, Kultur oder Religion gelten. Damit sollen zusätzlich zu den Basismassnahmen wie Abstandhalten oder Hygiene Leitplanken aufgestellt werden. Dabei kann auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Science Task Force zurückgegriffen werden. Für die Veranstaltung braucht es eine Bewilligung des zuständigen Kantons. Die Kantone können die Erteilung der Bewilligung zudem verweigern, wenn ihre epidemiologische Lage und die Kapazitäten für das Contact Tracing die Durchführung nicht erlauben.
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind in der Schweiz seit dem 28. Februar 2020 verboten. Dieses Verbot ist eine der zentralen Massnahmen, mit der die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus reduziert werden konnte. Es gilt bis am 31. August und wird nun um einen Monat bis Ende September verlängert. Damit erhalten die Kantone Zeit, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und wenn nötig die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen.
Mit dem Vorgehen will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die epidemiologische Lage nicht weiter verschlechtert. Gleichzeitig trägt er den gesellschaftlichen Bedürfnissen etwa nach einem vielfältigen Kulturleben und Sportangebot sowie den wirtschaftlichen Interessen Rechnung. Nicht alle Grossveranstaltungen bergen dieselben Risiken. So gibt es Grossanlässe, bei denen der Mindestabstand weitgehend eingehalten werden kann.
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