Mehr Fläche pro Person verlangt

Schutzkonzept aktualisiert

Mehr Fläche pro Person verlangt

8. Dezember 2020 agvs-upsa.ch – Der AGVS und die Branchenlösung BAZ haben die Schutzkonzepte angepasst. Die neuen Regeln gelten ab dem 9. Dezember 2020.

abi. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Von diesen Massnahmen sind auch die Garagenbetriebe betroffen. Deshalb haben der AGVS und die Branchenlösung BAZ das Schutzkonzept für Garagenbetriebe angepasst.

Die Änderung betrifft Punkt 2.4, der die Anzahl Personen in den öffentlich zugänglichen Innenräumen und im öffentlich zugänglichen Aussenbereich begrenzt. Neu darf sich maximal eine Person pro 10 Quadratmeter im Laden befinden. Bei kleinen Geschäften mit bis zu 30 Quadratmetern Fläche ist es maximal eine Person pro 4 Quadratmeter. Die massgebende Fläche schliesst Bereiche, in denen sich nur Personal befindet, nicht ein. Dazu zählen beispielsweise Lagerräume oder Personalflächen hinter Theken.

Hier geht es zum aktualisierten Schutzkonzept für Garagen-Betriebe im Automobilgewerbe.

ACHTUNG: Die Kantone können weitergehende Massnahmen festlegen, die zu beachten sind.
 
So kommen Sie zum Schutzkonzept für Ihren Betrieb:
  1. Laden Sie das oder die für Ihre Tätigkeit adäquate Standard-Schutzkonzept(e) von unserer Website runter.
  2. Prüfen Sie für jedes Schutzziel (linke Spalte) die vorgeschlagenen Standardschutzmassnahmen (rechte Spalte).
  3. Wenn sämtliche Standardmassnahmen umgesetzt werden, bitte das entsprechende Feld auf der zusammenfassenden Seite ankreuzen und zu Punkt 5 übergehen / Wenn nicht alle Massnahmen umgesetzt werden, zu Punkt 4 gehen.
  4. Sind gewisse Massnahmen objektiverweise in Ihrer Tätigkeit nicht umsetzbar, muss dies in der entsprechenden Rubrik auf der zusammenfassenden Seite vermerkt und begründet werden. Das Schutzziel muss trotzdem erreicht werden, was eine andere Massnahme nötig machen kann.
  5. Legen Sie diese Massnahmen Ihren Angestellten vor.
  6. Setzen Sie die Massnahmen um.
  7. Datieren und signieren Sie das Dokument (im Hinblick auf eine eventuelle Kontrolle aufzubewahren). Ihr Konzept ist somit umgesetzt.
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