Das bedeuten die neuen Regeln für Garagen

Partikelanzahl-Messung

Das bedeuten die neuen Regeln für Garagen


Das Bundesamt für Strassen erarbeitete ein Factsheet, in dem auch ein Link zu einer Liste mit den offiziell durch das Eidgenössische Institut für Metrologie zugelassenen Partikelmessgeräten integriert ist. Bild: Capelec

30. Januar 2023 agvs-upsa.ch – Seit dem 1. Januar 2023 kontrollieren Strassenverkehrsämter und Polizei die Partikelemissionen von Dieselfahrzeugen mit neuen Messgeräten, um defekte Filter schnell und zuverlässig zu identifizieren. 

srh. Seit Anfang Jahr führen die Strassenverkehrsämter und offiziellen Prüfstellen neue Messgeräte für die Überprüfung der Partikelemissionen von mit Partikelfilter ausgestatteten Dieselfahrzeugen (PW und Lieferwagen ab Euro 5b, NFZ ab Euro VI) ein. Die Geräte arbeiten nach dem Prinzip der Partikelanzahlmessung und werden im Rahmen der MFK eingesetzt. Ergänzend setzt die Polizei mobile Partikelanzahlmessgeräte ein. Defekte Partikelfilter können damit schnell und zuverlässig erkannt werden. Noch wird dies nicht in allen Kantonen gleich gehandhabt, jedoch kam es schon zu bösen Überraschungen, weil das Fahrzeug die amtliche Nachprüfung (MFK) nicht bestand.

Der AGVS ist derzeit mit verschiedenen Ämtern und Organisationen in Kontakt, um die Auswirkungen für Garagen zu evaluieren. Das Bundesamt für Strassen (Astra) erarbeitete ein Factsheet, in dem auch ein Link zu einer Liste mit den offiziell durch das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) zugelassenen Partikelmessgeräten integriert ist (im Feld «Geräteart» bitte «Partikelmessgeräte» eingeben): http://legnet.metas.ch/legnet2/Eichstellen/certsearch;internal&action=setlang&lang=ge&

Für Werkstätten, welche die Partikelemissionen zum Beispiel vor der MFK oder nach durchgeführter Reparatur an der Abgasreinigungsanlage selbst beurteilen möchten, kann die Anschaffung eines Partikelanzahlmessgerätes sinnvoll sein. Kostenpunkt: ca. 8000 bis 9000 Franken. Eine rechtliche Verpflichtung ergibt sich für Werkstätten indes nicht. Schafft eine Werkstatt eines der neuen Partikelanzahlmessgeräte an, besteht grundsätzlich keine Eichpflicht für das Gerät, weil es sich nicht um eine amtliche Messung handelt. Für Werkstätten, die eine Nachmessung der Partikelemissionen im Rahmen des Reparaturbestätigungsverfahrens durchführen, müssen dann aber sehr wahrscheinlich ebenfalls geeichte Geräte verwendet werden. Details dazu befinden sich momentan in Abklärung zwischen den betroffenen AGVS-Sektionen und Strassenverkehrsämtern.

Das in neueren Fahrzeugen verbaute On-Board-Diagnose-System (OBD) versucht mit Hilfe der eingebauten Temperatur- und Drucksensoren den Zustand des Partikelfilters kontinuierlich zu überwachen. Das gelingt in Bezug auf den Beladungszustand des Filters ziemlich gut. Die Praxis zeigt jedoch auch, dass die OBD einen gebrochenen, manipulierten oder defekten Partikelfilter oftmals nicht erkennt. Um solche Filter zumindest mit externen Messgeräten zu erkennen, wurde die Partikelanzahlmessung entwickelt und wird in immer mehr europäischen Ländern zum Standard. 

Partikelfilter können z. B. durch Überhitzen, Vibrationen, Fehler in der Einspritzanlage oder minderwertiges Motorenöl kaputtgehen. Das kann alle Fahrzeugarten, die mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind, betreffen: Personenwagen, Lieferwagen, Lastwagen, Linienbusse, Baumaschinen und so weiter. Fahrzeuge mit defektem Partikelfilter emittieren ähnlich viele Partikel wie solche ohne Partikelfilter. Bei defekten Partikelfiltern liegt die Anzahl ausgestossener Partikel typischerweise bei über einer Million pro Kubikzentimeter. Erlaubt sind bei einer Messung mit erhöhter Drehzahl (2000 Umdrehungen/Minute) maximal 250'000 Partikel/cm3. Vorläufig beschränkt sich die Kontrolle von Partikelfiltern ausschliesslich auf Dieselfahrzeuge.
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Kommentare


Mechaniker 8. März 2023 - 21:32
Da hat der AGVS wieder einmal ein Jahr verschlafen und die EU-Verordnung mit einem Jahr Vorlaufzeit und Vorbereitungszeit nicht wahrgenommen und unser Gewerbe zu spät informiert. Gelder kassieren aber nicht abliefern das ist einfach, wir kleinen leiden. :-)

agvs_admin 9. März 2023 - 9:07
Für die konkrete Umsetzung des neuen Messprinzips für Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter innerhalb der EU und der Schweiz liess der europäische Gesetzgeber einen Handlungsspielraum offen. Dies betrifft sowohl den Einführungstermin der Partikelanzahlmessungen als auch die Häufigkeit der Messungen. So startet Deutschland beispielsweise erst anfangs Sommer 2023 mit den Partikelanzahlmessungen, führt diese aber dann gleich flächendeckend ein. In der Schweiz führten die Strassenverkehrsämter das neue Messprinzip seit anfangs Jahr ein, messen jedoch meistens nur stichprobenmässig. Der AGVS Schweiz informierte am 17. Mai 2022 mittels Newsletter über die neue Messmethode. Ergänzend stellten die AGVS-Sektionen Informationen zur Umsetzung auf kantonaler Ebene zur Verfügung.

Autofahrer ! 16. April 2023 - 16:14
Was für eine gottverdammte Scheisse. Bullshit sondergleichen. Die grünen EU Vollpfosten diktieren ihre Saftpolitik und die Schweiz, immerno NICHT EU Mitglied, humpelt brav an der Leine hinterher! Verdammte Idioten in Bern, jedem eins in die Schnauze hauen!

Auch Autofahrer, benziner mit Stolz 16. April 2023 - 16:17
AGVS und TCS sollten Benzin im Blut haben und alle Schikanen zu bodigen versuchen!!! Stattdessen bietet man diesem Blödsinn auch noch Support. Der brave schweizerli hält einfach wie immer das Maul.. reichts nicht, wenn ACS, stva und die verdammten Bullenärsche und die Grünen gegen Autofahrer sind.??

Michael 10. Mai 2023 - 10:31
Wie sieht die Empfehlung aus , was die Kosten für den Kunden angeht . Kundenpreis für einen Test ?

agvs_admin 11. Mai 2023 - 8:37
Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht dürfen wir keine Preisempfehlungen für Dienstleistungen machen. Den AGVS-Mitgliedern steht als Hilfe ein einfaches Excel-Kalkulationstool zur Verfügung. Dort kann der Garagist mit seinen individuellen Werten den Preis pro Messung berechnen.