Bundesrat plant Öffnungsschritt
Showrooms sollen ab 1. März wieder öffnen
17. Februar 2021 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat hat seinen Öffnungsplan zur Freude der Garagisten präsentiert und unterbreitet seine Vorschläge nun den Kantonen. Ab 1. März sollen Fahrzeuge wieder in Showrooms und draussen verkauft werden können.
Alain Berset und der Gesamtbundesrat planen eine vorsichtige, schrittweise Öffnung ab 1. März 2021. Quelle: Screenshot admin.ch
mig/pd. Erfreuliche Nachrichten für Garagisten: Showrooms und Verkaufsflächen im Freien sollen ab 1. März wieder öffnen. Die Zahl der Neuansteckungen ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Die epidemiologische Lage bleibt aber wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten fragil. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Situation analysiert. Er schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung vor, um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben. Gleichzeitig soll eine dritte Erkrankungswelle möglichst verhindert werden.
In einem ersten Schritt sollen nur Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko wieder zugelassen werden. Ab dem 1. März sollen Läden – somit auch die Showrooms –, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport- und Freizeitanlagen. Im Freien sollen private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt sein. Zudem sollen Jugendliche bis 18 Jahre wieder den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen können. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 24. Februar definitiv über den ersten Öffnungsschritt entscheiden.
Zweiter Öffnungsschritt vor Ostern
Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen wären, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies zulässt. Bei seinem Öffnungsentscheid orientiert sich der Bundesrat an Richtwerten: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 24. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Diese Richtwerte sind kein Automatismus. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.
Zur Medienmitteilung des Bundesrats
Alain Berset und der Gesamtbundesrat planen eine vorsichtige, schrittweise Öffnung ab 1. März 2021. Quelle: Screenshot admin.ch
mig/pd. Erfreuliche Nachrichten für Garagisten: Showrooms und Verkaufsflächen im Freien sollen ab 1. März wieder öffnen. Die Zahl der Neuansteckungen ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Die epidemiologische Lage bleibt aber wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten fragil. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Situation analysiert. Er schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung vor, um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben. Gleichzeitig soll eine dritte Erkrankungswelle möglichst verhindert werden.
In einem ersten Schritt sollen nur Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko wieder zugelassen werden. Ab dem 1. März sollen Läden – somit auch die Showrooms –, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport- und Freizeitanlagen. Im Freien sollen private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt sein. Zudem sollen Jugendliche bis 18 Jahre wieder den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen können. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 24. Februar definitiv über den ersten Öffnungsschritt entscheiden.
Zweiter Öffnungsschritt vor Ostern
Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen wären, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies zulässt. Bei seinem Öffnungsentscheid orientiert sich der Bundesrat an Richtwerten: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 24. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Diese Richtwerte sind kein Automatismus. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.
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Stefan Ruisi 17. Februar 2021 - 17:28
agvs_admin 18. Februar 2021 - 7:47