Anforderungen/Voraussetzung:
Fachleute aus der Auto-Werkstatt oder der Carrosserìe, die an HV-Fahrzeugen arbeiten. Kenntnisse der Elektrotechnik müssen vorhanden sein.
Ziel |
Erhalt Kompetenzausweis HV1 & HV2 der AGVS-Bildungspartner |
Zielgruppe
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Werkstattleiter und Werkstattpersonal, technische Trainer aus der Fahrzeugbranche, Sicherheits- und Elektroverantwortliche, Elektromobilitäts-Verantwortliche bei Fahrzeuganbietern, Mobilitätsprovidern und Elektrizitätswerken |
Grundlagen |
▪ Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002, Art. 45 ▪ Eidg. Berufsbildungsverordnung vom 19. November 2003, Art. 40 |
Inhalt
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HV1 ▪ Elektro- und Hybrid-Antriebe ▪ Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von HV-Fahrzeugen ▪ Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe ▪ Schutzmassnahmen und Sicherheitsvorschriften gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen ▪ Definition «HV-eigensicheres Fahrzeug» ▪ Verschiedene Lademöglichkeiten, Ladekabel und Prüfung ▪ Praktisches Vorgehen bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen und - Systemen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen, praxis ▪ Praktische Übungen und Demonstrationen an Fahrzeugen und Simulatoren ▪ Abschlussprüfung HV2 |
Dauer |
HV1 3 x 3 Lektionen, abends |
Kursorte |
HV1: Berufsbildungszentrum Baselland, Mühlemattstrasse 34, 4410 Liestal |
Persönliche Ausrüstung |
HV1: persönlicher Laptop |
Anmeldung |
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt (Minimum 8 Teilnehmer), über die Durchführung wird 10 Tage vor Kursbeginn entschieden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. |
Kosten exkl. MwSt.
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HV1 (maximal 16 Personen) CHF 330.00 für AGVS- und Carrosserie Suisse-Mitglieder CHF 365.00 für Nichtmitglieder
CHF 360.00 für AGVS- und Carrosserie Suisse-Mitglieder CHF 395.00 für Nichtmitglieder
CHF 760.00 für Nichtmitglieder
Im Kursgeld inbegriffen sind: ▪ Kursunterlagen ▪ Gebühren für Onlineprüfung (HV1, HV2)
Wiederholungen von Lernkontrollen / Prüfungen sind kostenpflichtig.
Eine kostenlose Stornierung der Kursanmeldung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Danach gilt das Kursgeld als geschuldet, sofern der Kurs durchgeführt wird. Sollte die Teilnahme aus zwingenden gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, werden bei Vorweisen eines schriftlichen Arzt-Zeugnisses 70% der Kurskosten zurückerstattet bzw. erlassen. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Anmeldung, Zahlungsfrist 10 Tage nettto. |