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Autoimport

CO2-Bussen explodieren

6. August 2019 agvs-upsa.ch – Schweizer Autoimporteure müssen für 2018 CO2-Bussen von über 31,1 Millionen Franken bezahlen. Ein neuer Rekord, der vor allem drei Importeure besonders hart trifft.

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jas. Seit Juli 2012 werden bei zu hohem CO2-Ausstoss von Neuwagen Sanktionen für die Importeure fällig. Bislang traf es die Autoimporteure 2015 mit Sanktionen von 12,6 Millionen Franken am härtesten. In den letzten Jahren hatten die Importeure das Flottenmanagement jedoch immer besser im Griff und konnten die Bussen auf den Bereich von 2,3 bis 2,8 Millionen Franken drücken. Doch 2018 explodierten sie nun. Satte 31,1 Millionen müssen die insgesamt 74 beim Bundesamt für Energie (BFE) registrierten Grossimporteure sowie die Kleinimporteure mit Einzelabrechnungen berappen!

Besonders heftig trifft es FCA Switzerland SA, den Importeur der Marken Abarth, Alfa Romeo, Fiat, Jeep und Lancia. Die Italiener müssen für eine CO2-Zielabweichung von 9,7 g/km fast 11,4 Millionen Franken berappen. Nicht viel besser ergeht es der Mercedes-Benz Schweiz AG, dem Importeur der Marken Mercedes-Benz, Smart und Maybach. Die Abweichung von 7,3 g/km gegenüber der Zielvorgabe des Bundes schlagen mit über 10,5 Millionen Franken zu Buche. Beide Importeure versicherten gegenüber dem «Tages-Anzeiger», dass sie die Sanktionen nicht an ihre Kunden weitergeben werden. «Die Neufahrzeuge in der Schweiz verteuern sich aufgrund der CO2-Strafe nicht», erklärt Serenella Artioli De Feo von Fiat Chrysler Automobiles Switzerland. Und auch der Sprecher von Mercedes-Benz Schweiz AG, Patrick Bossart, hält fest: «Die Sanktionszahlungen haben auf die Preisgestaltung von Neuwagen keinen Einfluss.»

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Zusammen mit Mazda Schweiz, das ebenfalls fast 4,5 Millionen Franken Sanktionen berappen muss, zahlen somit drei der 74 Grossimporteure fast 85 Prozent der Bussen. Diese fliessen übrigens in den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF). Der Bund legt jeweils für jeden Importeur eine individualisierte CO2-Vorgabe fest und berücksichtig dabei unter anderem das Gewicht der Fahrzeuge. So versucht man dafür zu sorgen, dass auch Importeure, welche die Zielvorgaben von 130 Gramm CO2 pro Kilometer schon erreichen, sich für eine weitere CO2-Absenkung ihrer Flotte einsetzen. Die bislang 31'113'634.45 Franken CO2-Sanktionen für 2018 – die Angaben eines Importeurs fehlen in der Statistik des Bundes noch, da dort die Sanktionsberechnung noch nicht abgeschlossen ist – lassen für 2019 nichts Gutes erahnen.

Und ob im Zuge der aktuellen Überarbeitung des CO2-Gesetzes die in der Schweiz auf Verordnungsstufe beschlossene Übergangsregelung bestand hält, ist unsicher. Diese Übergangsregelung sieht vor, dass erst 2023 und nicht wie in der EU schon 2020, alle Neuwagen zur Berechnung der verschärften Zielvorgaben von 95 statt 130 g CO2/km herangezogen werden. Was natürlich zu einer weiteren Bussen-Explosion ab 2020 führen könnte. Unklar ist momentan auch, wer schlussendlich die Zeche bezahlen muss: Der Kunde beim Neuwagenkauf, der Importeur beim Gewinn, der Garagist bei der Marge oder jeder ein bisschen?

Die Top Ten bei den CO2-Bussen 2018**
 
Importeur Fahrzeugpool* Anzahl PW Ø Leergewicht in kg Ø CO2 2018
in g/km (ungewichtet)
Ø CO2 2018 in g/km (gewichtet) CO2-Ziel in g/km Zielabweichung in g/km Sanktion in CHF
FCA Switzerland SA Standard 15’302 1604 141.7 141.6 131.9 9.7 11'368’621.00
Mercedes Benz Schweiz AG Standard 21’277 1860 151.0 151.0 143.6 7.3 10'522'540.00
Mazda Suisse SA Mazda 6107 1503 139.1 139.1 129.4 9.6 4'473'988.00
Ford Motor Comp. (Switzerland) SA Standard 14’761 1612 135.5 135.5 132.2 3.3 1’188’998.63
Honda Automobiles Suisse SA Standard 2855 1372 127.2 127.2 121.3 5.8 968'701.44
VW Gruppe und Porsche Standard 78’736 1745 139.7 139.6 138.3 1.3 822'791.19
Maserati Schweiz AG Maserati 594 2258 248.8 248.8 239.0 9.7 441'312.31
S & N Automobile Standard 102 1869 155.9 155.9 144 11.8 97'950.60
Korean Motor Company, Kontich Standard 6873 1560 131.2 131.2 129.9 1.3 71'822.85
Garage Auto Kunz AG Subaru 80 1674 172.6 172.6 164.6 7.9 44'532.00

* Bezeichnet die PW-Flotte, die für die Sanktionsberechnung berücksichtigt wird. Ein Importeur kann im Falle von Spezialzielen über mehrere Fahrzeugpools verfügen. Standard: Markenunabhängige Abrechnung mit 130 g/km-Ziel. Markenname XY: Klein- oder Nischenherstellerziel für die entsprechende Marke.

** Kleinimporteure mit Einzelabrechnungen mussten zudem noch 832'375.95 CHF bezahlen, so dass das Sanktionstotal sich 2018 auf bislang insgesamt 31'113'634.45 CHF beläuft. Wobei die Angaben eines Importeurs in der Statistik noch fehlen, da dort die Berechnung der Sanktionen noch nicht abgeschlossen ist.

Quelle: www.bfe.admin.ch
 
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