Fairer Wettbewerb in Autobranche
AGVS begrüsst Erlass der KFZ-Verordnung
30. Juni 2023 agvs-upsa.ch – Per 1. Januar 2024 tritt die «Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung, KFZ-VO)» in Kraft. Der Bundesrat wird somit die noch bis Ende 2023 geltende KFZ-Bekanntmachung in eine Verordnung überführen, wie es von der vom Parlament gutgeheissenen «Motion Pfister» gefordert wurde, welche der AGVS mitunterstützt hat.
Die KFZ-Verordnung sorgt für gleich lange Spiesse in der Schweizer Autobranche und schützt damit auch Kundinnen und Kunden (Symbolbild). Foto: 123rf
ysc/tp. Die KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Weko) besteht seit 2002. Sie gibt Garagisten, Zulieferern und anderen Marktteilnehmern unter anderem die Möglichkeit, mehrere Automarken anzubieten, Ersatzteile eigenständig zu wählen und technische Dienstleistungen losgelöst vom Vertrieb von Neuwagen frei zu erbringen. Sie ist folglich ein bedeutungsvolles Schutzinstrument für Kundinnen und Kunden von Schweizer Garagisten und sorgt namentlich für den erforderlichen Preiswettbewerb. Die Weko konnte die KFZ-Bekanntmachung bisher allerdings mangels Ressourcen nicht durchsetzen und verwies alle Anzeigen an das jeweils zuständige Zivilgericht. Weil Zivilgerichte nicht an die KFZ-Bekanntmachung gebunden sind, wurde sie nicht umgesetzt.
In der Folge scheiterten Garagisten, freie Automobilimporteure und Zulieferer, die die Regeln der KFZ-Bekanntmachung gegenüber internationalen Unternehmen durchsetzen wollten, vor Gericht. Der Rechtsschutz wurde eindeutig unterlaufen.
Am Mittwoch gab der Bundesrat nun bekannt, die KFZ-Bekanntmachung per 1. Januar 2024 in eine Verordnung zu überführen, so wie es die Motion von Nationalrat Gerhard Pfister (Mitte) forderte, die vom Parlament mit grosser Mehrheit angenommen und im März 2022 an die Landesregierung überwiesen wurde. Die Motion verpflichtet den Bundesrat, den bisher ungenügenden Vollzug via Verordnung zu garantieren. Mit der neuen KFZ-Verordnung sind Gerichte und Behörden verpflichtet, die Regeln anzuwenden und somit einen besseren Rechtsschutz zu gewährleisten.
Der AGVS begrüsst den Erlass der KFZ-Verordnung und die Umsetzung des Willens des Schweizer Parlaments. Er unterstützte die Motion Pfister zusammen mit den Partnerverbänden Verband Freier Autohandel Schweiz (VFAS), carrosserie suisse, Swiss Automotive Aftermarket (SAA), Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie (VSS), Branchenverband des Schweizer Fachhandels für Zweiradfahrzeuge 2radSchweiz, Automobil Club der Schweiz (ACS) sowie den Gewerkschaften Syna und Unia.
Die KFZ-Verordnung sorgt für gleich lange Spiesse in der Schweizer Autobranche und schützt damit auch Kundinnen und Kunden (Symbolbild). Foto: 123rf
ysc/tp. Die KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Weko) besteht seit 2002. Sie gibt Garagisten, Zulieferern und anderen Marktteilnehmern unter anderem die Möglichkeit, mehrere Automarken anzubieten, Ersatzteile eigenständig zu wählen und technische Dienstleistungen losgelöst vom Vertrieb von Neuwagen frei zu erbringen. Sie ist folglich ein bedeutungsvolles Schutzinstrument für Kundinnen und Kunden von Schweizer Garagisten und sorgt namentlich für den erforderlichen Preiswettbewerb. Die Weko konnte die KFZ-Bekanntmachung bisher allerdings mangels Ressourcen nicht durchsetzen und verwies alle Anzeigen an das jeweils zuständige Zivilgericht. Weil Zivilgerichte nicht an die KFZ-Bekanntmachung gebunden sind, wurde sie nicht umgesetzt.
In der Folge scheiterten Garagisten, freie Automobilimporteure und Zulieferer, die die Regeln der KFZ-Bekanntmachung gegenüber internationalen Unternehmen durchsetzen wollten, vor Gericht. Der Rechtsschutz wurde eindeutig unterlaufen.
Am Mittwoch gab der Bundesrat nun bekannt, die KFZ-Bekanntmachung per 1. Januar 2024 in eine Verordnung zu überführen, so wie es die Motion von Nationalrat Gerhard Pfister (Mitte) forderte, die vom Parlament mit grosser Mehrheit angenommen und im März 2022 an die Landesregierung überwiesen wurde. Die Motion verpflichtet den Bundesrat, den bisher ungenügenden Vollzug via Verordnung zu garantieren. Mit der neuen KFZ-Verordnung sind Gerichte und Behörden verpflichtet, die Regeln anzuwenden und somit einen besseren Rechtsschutz zu gewährleisten.
Der AGVS begrüsst den Erlass der KFZ-Verordnung und die Umsetzung des Willens des Schweizer Parlaments. Er unterstützte die Motion Pfister zusammen mit den Partnerverbänden Verband Freier Autohandel Schweiz (VFAS), carrosserie suisse, Swiss Automotive Aftermarket (SAA), Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie (VSS), Branchenverband des Schweizer Fachhandels für Zweiradfahrzeuge 2radSchweiz, Automobil Club der Schweiz (ACS) sowie den Gewerkschaften Syna und Unia.
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