Daten, die der Kunde gerne seinem Garagisten überlässt

Fahrzeug-Check mit Autosense

Daten, die der Kunde gerne seinem Garagisten überlässt

19. September 2022 agvs-upsa.ch – Ein im Fahrzeug integrierter Adapter von Autosense liefert verschiedenste Daten, unter anderem über technische Fehlermeldungen, Servicefälligkeiten oder die zurückgelegten Distanzen. Diese digitale Vernetzung stärkt die Beziehung zwischen dem Garagist und seinem Kunden. Welche Daten aber teilt Autosense konkret mit den Garagisten, damit diese den Mehrwert nutzen können?

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Der Kunde willigt ein: Welche Daten er mit dem Garagenbetrieb teilt, bestimmt er selbst. In diesem Beispiel handelt es sich um Informationen, die der Garagist benötigt, um seine Dienstleistung zu vollbringen. Die Aufzählung der Daten, die weiter gegeben werden, ist abschliessend. Fotos: Autosense

mig. Informationen in Echtzeit – diese verspricht und liefert der Fahrzeugassistent von Autosense. Der handliche OBD2-Diagnosestecker lässt sich sowohl in neuen als auch älteren Fahrzeugen installieren. Bei Benzinern ist das seit 2001 möglich, bei Diesel-Fahrzeugen seit 2004. Garagisten profitieren derweil von der integrierten Diagnosefunktion. Leuchtet bei einem Kundenfahrzeug die Motorleuchte auf, erhält die Werkstatt eine Nachricht. Bereits aus der Ferne ist dank der gesammelten Daten in vielen Fällen ersichtlich, welches Problem aktuell anliegt. Somit bleiben Fahrer und Garagist betreffend Zustand des Autos gleichzeitig auf dem neuesten Stand. 

Mittels Chatfunktion kann der Garagist Kontakt aufnehmen und seinem Kunden mitteilen, ob ein Werkstattbesuch sofort nötig ist, oder man die anstehenden Arbeiten mit dem nächsten geplanten Wartungsereignis kombinieren kann. «Der Garagist antizipiert das Kundenbedürfnis frühzeitig. Autosense eröffnet ihm einen neuen Kommunikationskanal und ermöglicht ein proaktives Zugehen auf den Kunden», erklärt Massimo Redigolo, Head of Sales bei Autosense. Eine solche direkte Kontaktaufnahme und unmittelbare Hilfeleistung stärkt das Vertrauen in den Garagisten und steigert die Loyalität des Kunden. 

Informationen in Echtzeit heisst demnach, dass der Garagist eine Ist-Analyse des Fahrzeugs erhält und sich mit Telematiksystemen wie jenem von Autosense auseinanderzusetzen hat. Bei solchen Lösungen handelt es sich nicht um eine Zeiterscheinung, die bald wieder von der Bildfläche verschwindet. Redigolo weiss: «Der Garagist wird sowieso mit Telematiksystemen konfrontiert, sei es durch die Hersteller oder von unabhängiger Seite, wie unserem Service.» Diese digitale Vernetzung, die das Serviceportal Autosense zwischen Fahrzeug, Kunde und Garagist ermöglicht, drängt die Thematik rund um Datenschutz und Datensicherheit in den Vordergrund. «Das Vertrauen unserer Kunden ist unser höchstes Gut. Aus diesem Grund halten wir uns jederzeit an das geltende Recht, insbesondere das Schweizer Datenschutzrecht», sagt Redigolo. Um die Sicherheit zu gewährleisten, liest Autosense nur Daten aus und schreibt keine in das Fahrzeugsystem rein. «Dass sich Fremde ins Fahrzeug ‹hacken›, ist somit sehr unwahrscheinlich.» 

Das einstige Start-up bearbeitet und visualisiert nur diejenigen Daten, die mitunter für die Dienstleistung und deren Weiterentwicklung benötigt werden. Wenn nun der Fahrzeugassistent am Auto den Gesundheitscheck durchführt und die Daten an den Garagisten übermittelt, dann erfolgt ein solcher Zugriff erstens nie ohne Einverständnis des Kunden und zweitens nur in einem begrenzten, für den jeweiligen Service nötigen Umfang. Der Garagist erhält nur diejenigen Daten, die er für die Erbringung seiner Leistung benötigt. «Der Kunde sieht in der App eine abschliessende Auflistung, welche Daten er der Werkstatt weitergibt», erklärt Redigolo. Ebenso ist gewährleistet, dass die Partnerservices in der Autosense-App durch den Kunden selbst jederzeit wieder manuell entfernt werden können. 

Die Daten, die der Garagist erhält sind: Fahrgestellnummer, Kilometerstand sowie Informationen zum Autostatus einschliesslich Fehlercodes, Treibstoffstand und Motorwarnung. Aber auch persönliche Daten wie Name, Adresse, Nationalität, E-Mail und Telefonnummer und Daten zu Fahrten inklusive Fahrtenlänge. «Solche Informationen sind wertvoll, um beispielsweise die Servicefälligkeit vorauszusehen», so Redigolo. 

Durch das vorhandene Einverständnis des Kunden mit den AGB ist die Verwendung dieser Daten auch bereits geregelt für den Garagisten.  Der Garagist erhält somit einen neuen Kommunikationskanal mit vielen Auftragschancen und der Pflicht, die Kundenerwartungen zu erfüllen. Redigolo erklärt: «Wenn die Warnlampe seit drei Wochen leuchtet und der Garagist keinen Kontakt aufnimmt, dann beginnt sich der Kunde zu fragen, weshalb er die Daten überhaupt teilen soll. Der Kunde muss den Mehrwert erkennen.» Gelingt dies, sind der Autosense-Adapter und die Fahrzeugdiagnose sowohl für den Kunden als auch für den Garagisten gleichermassen gewinnbringend. Der Werkstatt winkt eine Erleichterung im Arbeitsalltag und eine Stärkung der Kundenbeziehung. 
 
Revidiertes Datenschutzgesetzt: Wichtig für Garagisten und ihre Partner 

Im Rahmen der Registrierung benötigt Autosense personenbezogene Daten wie Name, Telefonnummer, Adresse und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs. Wichtig: Autosense kann die Daten des Fahrzeuges lediglich auslesen. Ein aktiver Zugriff oder eine Einflussnahme auf das Fahrzeug ist nicht möglich. Damit Autosense auch künftig die Vorgaben des Datenschutzgesetzes vollumfänglich erfüllt, werden bereits heute Details angepasst. Grund dafür ist das revidierte Datenschutzgesetzt, das per 1. September 2023 in Kraft tritt. 

Garagisten sind gut beraten, das Datenschutzkonzept des eigenen Betriebes bis dahin ebenfalls rechtzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bei der Beschaffung von Personendaten gilt nämlich eine Informationspflicht. Der Kunde muss bei einem Neuwagenkauf zum Beispiel zwingend darüber informiert werden, dass von ihm Personendaten erhoben werden. Insbesondere müssen die Zwecke der Datenbearbeitung bekannt sein. Simple Abläufe wie der Anmeldeprozess beim Newsletter gilt es durch die Garagisten auch zu analysieren. Eine E-Mail zur Bestätigung der Anmeldung ist künftig Standard. 

Der AGVS und der Schweizerische Leasingverband (SLV) haben die relevantesten Informationen zusammengetragen und verschiedene Checkliste erstellt.
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