Verschärfungen in einzelnen Kantonen

Corona-Massnahmen – Update!

Verschärfungen in einzelnen Kantonen

6. Dezember 2021 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat hat die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verschärft. Für Garagenbetriebe bedeuten die getroffenen nationalen Massnahmen unter anderem, dass die Maske neu auch im Auto und in der Werkstatt getragen werden muss, wenn mehr als eine Person anwesend ist.  Ausserdem gelten für Veranstaltungen zusätzliche Massnahmen. 

Wichtig: Weil der Bundesrat Anfang Dezember noch keine nationalen Massnahmen traf, verschärften einzelne Kantone in Eigenregie die Massnahmen. Diese gelten zusätzlich! Da der AGVS nicht für jeden Kanton separat ein Schutzkonzept ausgeben kann, ist es entscheidend, dass der Garagist sein Schutzkonzept anpasst – nachfolgend eine Übersicht. 

  Der Kanton Aargau hat verschiedene kantonale Massnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. Die Verordnung tritt am Samstag, 4. Dezember 2021, 6.00 Uhr, in Kraft. Zu den Massnahmen gehört eine Maskentragpflicht im öffentlichen Leben (Gastronomie, Unterhaltungs-, Sport-, Kultur- und Freizeitbetreibe, Veranstaltungen usw.) sowie in Schulen (ab 5. Primarschulklasse) und Kinderbetreuungseinrichtungen. Für Besuchende und Mitarbeitende in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen gilt zusätzlich neu eine Zertifikatspflicht. Weiter wird eine allgemeine Sitzpflicht bei Konsumation (Gastronomie, Veranstaltungen usw.) im Innen- und Aussenbereich eingeführt.

Weitere Infos zu den Massnahmen im Kanton Aargau finden Sie hier:
https://www.ag.ch/de/aktuelles/medienportal/medienmitteilung/medienmitteilungen/mediendetails_177608.jsp
 

Die Regierungen der Kantone Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben  verschiedene Massnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 beschlossen. So wird insbesondere die Maskenpflicht ausgedehnt. Am weitesten geht dabei der Kanton Thurgau. Dort gilt ab Freitag, 3. Dezember 2021, unter anderem für Veranstaltungen, Märkte und Messen im Innen- wie auch im Aussenbereich wieder eine durchgehende Maskenpflicht.

Weitere Infos zu den Massnahmen im Kanton Thurgau finden Sie hier:
https://www.tg.ch/news.html/485/news/55300
 

Aufgrund der verschlechterten epidemiologischen Lage ordnet der Kanton Solothurn ab 1. Dezember 2021 eine erweiterte Maskentragpflicht in bestimmten Innenräumen und bei Anlässen mit mehr als 1'000 Personen in Aussenbereichen an. An öffentlichen Veranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen darf zudem nur noch sitzend konsumiert werden.

In folgenden Innenräumen müssen alle Personen, auch diejenigen, die ein Covid-Zertifikat vorweisen können, eine Maske tragen: an öffentlichen Veranstaltungen und Grossveranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen. Weiter gilt die Maskentragpflicht in Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport, wie Fitnesszentren, Theater oder Konzertlokale.

Weitere Infos zu den Massnahmen im Kanton Solothurn finden Sie hier:
https://so.ch/staatskanzlei/medien/
 

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat aufgrund der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Lage und der sich verschärfenden Situation in den Spitälern weitere Massnahmen beschlossen. Er führt zusätzliche Schutzmassnahmen für Veranstaltungen, Restaurationsbetriebe sowie für Innenräume von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport ein. Die Massnahmen gelten ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 und sind bis 31. Januar 2022 befristet.

Neben der 3G-Regelung müssen an Veranstaltungen inklusive Messen in Innenräumen Gesichtsmasken getragen werden. Zudem muss die Konsumation von Speisen und Getränken sitzend am Tisch erfolgen. Veranstaltungen inklusive Messen ab dem 6. Dezember 2021 mit 300 bis 1'000 Teilnehmenden müssen dem Gesundheitsdepartement gemeldet werden.

Weitere Infos zu den Massnahmen im Kanton Basel-Stadt finden Sie hier:
https://www.bs.ch/nm/2021-coronavirus-weitere-massnahmen-im-kanton-basel-stadt-rr.html
 

Bern hat aufgrund der epidemiologischen Lage zusätzliche Massnahmen beschlossen, die ab Montag, 29. November, gelten und aktuell bis am 23. Dezember 2021 befristet sind. Da sich auch geimpfte Personen mit dem Virus infizieren und dieses weiterverbreiten können, hat der Berner Regierungsrat beschlossen, die Maskentragpflicht unabhängig von einer allfälligen Zertifikatspflicht auszudehnen. Das heisst unter anderem: Jede Person muss ab 12 Jahren während einer Veranstaltung, an Märkten sowie an Fach- und Publikumsmessen eine Gesichtsmaske tragen, unabhängig davon, ob der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist.

Neu müssen auch Personen, die sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben aufhalten, eine Gesichtsmaske tragen. Dies unabhängig davon, ob der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist. Die Maskentragpflicht gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kontakt zu Gästen oder Besucherinnen und Besuchern haben. Und davon sind deshalb im Kanton auch die Garagen und Showrooms betroffen.
 
Weitere Infos zu den Massnahmen im Kanton Bern finden Sie hier:
https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=ca18bb65-66a5-46d7-9d57-c5b17050924d
 

Der Kanton Neuenburg hat die kantonale Alarmstufe auf orange erhöht und neue Massnahmen eingeführt. Seit Montag, 29. November, ist das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen obligatorisch, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, sowie in Pflegeeinrichtungen für das gesamte Personal und für Besucher. Ausserdem wird Homeoffice dringend empfohlen


Weitere Infos zu den Massnahmen im Kanton Neuenburg finden Sie hier:
https://www.ne.ch/medias/Pages/20211127-nouvelles-mesures-cantonales.aspx
 

Auch der Genfer Staatsrat sieht sich zum Handeln gezwungen. Er hat daher die Wiedereinführung der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen an Veranstaltungen oder anderen öffentlich zugänglichen Orten sowie in geschlossenen Räumen von Arbeits- und Ausbildungsstätten für notwendig erachtet. Der entsprechende Erlass ist am Montag, 29. November 2021, in Kraft getreten. In Genf gilt auch wieder: Maske auf im Auto, wenn Personen aus unterschiedlichen Haushalten darin unterwegs sind. Somit gilt für eine begleitete Probefahrt also Maskenpflicht.
 
Weitere Infos zu den Massnahmen im Kanton Genf finden Sie hier:
https://www.ge.ch/document/covid-19-conseil-etat-reintroduit-port-du-masque-dans-espaces-clos

Änderungen der Verordnung:
https://www.ge.ch/document/arrete-modifiant-arrete-du-1er-novembre-2020-application-ordonnance-federale-mesures-destinees-lutter-contre-epidemie-covid-19-du-25-novembre-2021
 

Angesichts des exponentiellen Anstiegs der Covid-19-Fälle führt der Walliser Staatsrat eine Maskenpflicht ab 12 Jahren in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen, bei öffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden sowie auf Märkten ein. Zusätzlich zum Covid-Zertifikat wird die Maske insbesondere in Kinos, Theatern, Veranstaltungssälen und Restaurants vorgeschrieben. Ausnahmen sind für Schulen, Kinderkrippen, Bars und Diskotheken vorgesehen. Bei privaten Treffen mit mehr als zehn Personen wird das Covid-19-Zertifikat zur Pflicht. Das Tragen einer Maske wird mit Ausnahme von Einzelbüros auch in geschlossenen Räumen am Arbeitsplatz erforderlich sein. Darüber hinaus empfiehlt die Regierung nachdrücklich die Telearbeit. Diese Massnahmen gelten ab 29. November

Weitere Infos zu den Massnahmen im Kanton Wallis finden Sie hier:
https://www.vs.ch/de/web/communication

Fotoquelle: Istock
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