Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

Corona-Krise

Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

17. März 2020 agvs-upsa.ch – Nun ist klar, was die Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Krise für die Garagen in der Schweiz bedeuten: Die Werkstätten dürfen weiterhin arbeiten, der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt.
 
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.

In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»

In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.

Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
 


Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:

  • Die Massnahmen von Bund, Kantonen und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
  • Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen Bund BAG / Kanton.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Hinweis auf Webseite, dass der Besuch im Autohaus (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
  • Barzahlungen vermeiden.
  • Desinfizieren von Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Touchscreens, Tankdeckel, Sicherheitsgurt-Schlösser, Autoschlüssel, usw. bei der Fahrzeugübergabe.
  • Einmal-Lenkradschoner verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen / Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist.
  • Eventplanung prüfen.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
  • Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
  • Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
  • Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.

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Kommentare


Anonyme 17. März 2020 - 9:04
Das frage ich mich auch...!

Verkäufer 17. März 2020 - 14:22
Das verstehe ich auch nicht! Der Abstand wird gar nicht eingehalten. Man sitzt halber meter neben dem Kunde! Bin nur stinke sauer.

Pajtim Alusi 17. März 2020 - 9:01
Schwachsinnige Massnahmen Erklären Sie mir mal wieso ein Schuhverkäufer oder Uhrenverkäufer etc. zumachen müssen und wir Autoverkäufer geöffnet haben dürfen? Schliesslich kann der Kunde die Schuhe selber anziehen die er kaufen will.

Olivia Solari 17. März 2020 - 9:37
Guten Tag Wir verstehen Ihre Sorge. Wir haben, genau wie Sie, im Moment nur die Ausführungen des Bundesrates, welche für unsere Betriebe massgebend sind. Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir diese auf allen Kanälen teilen. Wir sind mit Hochdruck daran, verbindliche Aussagen zu erhalten. Wir bedanken und für Ihr Verständnis. Freundliche Grüsse Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Olivia Solari, Master of Law Rechtsdienst & Politik

Anonym 17. März 2020 - 10:57
Genau, das verstehe ich auch nicht. Wieso setzt man uns der Gefahr aus? Es sollte min. 2 Wochen geschlossen werden, damit man einschränken kann, wer das Virus hat und wer nicht. Aber wir sind ja nur Verkäufer!

????? 17. März 2020 - 9:26
Wollten gerade Fahrzeuge einlösen, geht in Füllinsdorf BL nur noch auf dem Postweg, die MFK ist für Publikumsverkehr geschlossen. Wo das Personal ja hinter Glasscheiben sitzt. Aber wir müssen mit Kundenfahrzeuge, wo wir nicht wissen, ob da noch Viren sind, nach Münchenstein fahren. Und der MFK-Experte muss sich auch noch in das Fahrzeug setzten. Verstehen wir nicht ganz?

Karin Müller 17. März 2020 - 9:29
Seltsame Entscheidung! Es gibt viele, welche mit den ÖV anreisen müssen zur Arbeit. Sie sind somit weiterhin den Gefahren ausgesetzt und könnten so den Virus in die Firma reinbringen und so X Leute im Grossbetrieb anstecken. Im Restaurant darf man nicht mehr essen aber zur Arbeit fahren schon.

Anonym 17. März 2020 - 9:24
Für was müssen alle Garagen offen bleiben?! Für was jetzt einen Service durchführen, gibt ja zur Zeit nichts wichtigers... Wie soll da der Abstand eingehalten werden? Wir sitzen in Kundenwagen, wo vorher gehustet und geniest wurde, das intressiert niemanden. Lächerlich...

Antener Martin 17. März 2020 - 9:29
Besten Dank an das Team vom AGVS für die Infos und den Einsatz Garage Antener GmbH

Mattmüller Max 17. März 2020 - 9:37
Guten Tag Bei welcher Instanz kann ich Kurzarbeit anmelden? Freundliche Grüsse Max Mattmüller Garage Burgseeli AG

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