«Auslieferung an den Kunden ist weiter möglich»

Corona-Krise

«Auslieferung an den Kunden ist weiter möglich»

24. März 2020 agvs-upsa.ch – Das sind für einmal gute Nachrichten vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco): Der Autohandel kann trotz Corona-Krise weitergehen. Wer online ein Auto kaufen möchte, kann dies weiterhin tun.

os/az. Während Tagen herrschte im Schweizer Autogewerbe eine grosse Unsicherheit, ob und wie der Fahrzeughandel weitergeführt werden kann. Der AGVS hat deshalb am 19. März 2020 drei dringende Fragen ans Staatssekretariat für Wirtschaft gestellt. Nun sind die Antworten da.
 
Der physische Verkauf über die Showrooms der Garagenbetrieben ist nach der Verordnung des Bundesrates eingestellt. Doch wie sieht es mit dem Online-Verkauf aus? Dürfen Garagisten Fahrzeuge telefonisch oder online verkaufen in Sicherstellung, dass die Massnahmen des BAG eingehalten werden? Das Seco schreibt uns: «Gemäss Art. 6 Abs. 2 Bst. a der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19 Verordnung 2) sind öffentlich zugängliche Einrichtungen und namentlich Einkaufsläden für das Publikum zu schliessen. Dies umfasst auch Verkaufsflächen für Personenwagen und Nutzfahrzeugen in Garagen und Showrooms, da Personenwagen und Nutzfahrzeuge zur Deckung des alltäglichen Lebensbedarfs nicht zwingend notwendig sind. Weiterhin möglich ist der Verkauf von Personenwagen und Nutzfahrzeugen über andere Kanäle (wie bspw. online mit Beratung per Telefon oder Videotelefonie).»

Eine weitere Frage beschäftigt sich mit der Auslieferung der Fahrzeuge: Dürfen Fahrzeuge, die bereits verkauft wurden, von den Garagisten abgeliefert werden? «Eine Auslieferung an den Kunden ist weiterhin möglich», schreibt das Seco. Auch Ersatz- und Mietfahrzeuge dürfen an die Kundinnen und Kunden ausgehändigt werden. Die Gesundheitsmassnahmen des Bundes sind dabei strikt zu beachten.

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Kommentare


Erni 24. März 2020 - 14:41
Guten Tag, gibt es schon genauers zu den Probefahrten?

Olivia Solari 24. März 2020 - 15:03
Guten Tag Danke für Ihre Anfrage. Wir haben nach wie vor dieselben Informationen wie gestern. Somit keine Neuigkeiten zum Thema Probefahrten. Rufen Sie mich für detailliertere Auskünfte gerne an: 031 307 15 34. Mit freundlichen Grüssen Olivia Solari

zwev 25. März 2020 - 11:15
Nun da sehe ich gewisse Probleme .Gerade bei Ablieferungen kann die Abstandsregel Social Distance in einem Fahrzeug nie eingehalten werden der Kundenkontakt ist hier viel zu nah!! Wo bitte bleibt hier die Vernunft und die Rücksichtnahme auf die Gesundheit ??

agvs_admin 25. März 2020 - 11:35
Guten Tag, danke für Ihre Anfrage. Die Gesundheit der Mitarbeitenden hat Priorität, da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Die Auslieferung muss ohne sozialen Kontakt möglich sein: Der Garagist händigt das Fahrzeug dem Kunden aus. Der Autoschlüssel wird desinfiziert im Briefkasten der Kundin, des Kundes hinterlegt. Eine weitere Möglichkeit ist es, dass der Garagisten den Schlüssel beim Betrieb in die Schlüsselbox legt und die Kundin, der Kunde holt das Auto vor Ort ab. So kann der Kundenkontakt vermieden und das Social Distancing eingehalten werden. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS