Quarantänepflicht für Reisende

Corona

Quarantänepflicht für Reisende

6. August 2020 agvs-upsa.ch – In der Schweiz gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Gebieten. Die Liste dieser Gebiete wird laufend angepasst. Ab dem 8. August 2020 hat das BAG weitere Länder, darunter Spanien (mit Ausnahme der Balearen und der Kanaren), auf die Liste gesetzt. Die kantonalen Behörden kontrollieren die Einhaltung der Quarantäne mit Stichproben.


Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung

pd. Für Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und in die Schweiz einreisen, besteht seit dem 6. Juli 2020 Quarantänepflicht (dies ist nicht nur eine Empfehlung). Die Liste dieser Gebiete wird laufend angepasst. Ab dem 8. August 2020 hat das Bundesamt für Gesundheit weitere Länder, darunter Spanien (mit Ausnahme der Balearen und der Kanaren), auf die Liste gesetzt. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz. Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde. Wer sich einer Quarantäne entzieht oder die Meldepflicht nicht befolgt, begeht nach dem Epidemiengesetz eine Übertretung, die mit einer Busse von bis zu CHF 10 000 bestraft wird.

Die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko wird regelmässig aktualisiert.

Achtung: Bei Quarantäne im Sinne von Artikel 2 der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs vom 2. Juli 2020 besteht kein Anspruch auf die Entschädigung. In gewissen Fällen ist es jedoch möglich, dass Arbeitgeber, welche eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer in ein Risikogebiet entsenden, den Lohn fortzahlen müssen.
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